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MANDATENRUNDSCHREIBEN
April 2024 » DOWNLOAD
März 2024 » DOWNLOAD
Januar 2024 » DOWNLOAD

BÜROZEITEN

Montag - Donnerstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

weitere Termine nach Vereinbarung

Beratungsleistungen

Finanzbuchhaltung


  • Einrichtung eines Pendelordners

  • Buchung der gesamten Belege

  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Summen- und Saldenlisten und Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder vierteljährlich

  • Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen an die Finanzverwaltung

  • Analyse der vorliegenden Zahlen in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht



Bei selbstbuchenden Mandanten erteilen wir selbstverständlich Auskünfte, wenn hierzu Fragen auftreten.

Auf Wunsch:


  • Erstellung von Controlling-Reports zur Vermeidung von Fehlentwicklungen

  • Erstellung von Branchenvergleichen im Bezug auf das eigene Unternehmen

  • Belegwesen online


Lohnabrechnung


  • Führung der Lohnkonten

  • Erstellung von Lohnabrechnungen, Beitragsnachweisen und Lohnsteueranmeldungen

  • Übermittlung der Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldungen an die zuständigen Behörden

  • An- und Abmeldung von Beschäftigten und die elektronische Übermittlung der Daten


Jahresabschluss


  • Fertigen von Einnahme-Überschussrechnung einschließlich das Ausfällen der Anlage EÜR

  • Fertigen von Handels- und Steuerbilanzen für sämtliche Rechtsformen

  • Anfertigung des Anlagenverzeichnisses bzw. Führung der Anlagenbuchführung

  • Fertigen von Eröffnungsbilanzen


Neben dem Jahresabschluss werden auch die dazugehörigen Steuererklärungen erstellt, wie die Gewerbesteuererklärung (für Gewerbetreibende) und die Umsatzsteuererklärung.

Kapitalgesellschaften/Personengesellschaften


  • Fertigen von Handels- und Steuerbilanzen.

  • Für die Offenlegung bei Unternehmen wird hierzu noch ein Anhang und der Lagebericht sowie eine Bilanz für das Handelsregister erstellt. Es erfolgt eine elektronische Datenübermittlung.

  • Anfertigung des Anlagenverzeichnisses bzw. Führung der Anlagenbuchführung.

  • Fertigen von Eröffnungsbilanzen.


Ebenfalls werden hier die dazugehörigen Steuererklärungen (Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, einheitliche und gesonderte Erklärung zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Umsatzsteuererklärung) erstellt.

Einkommensteuer


  • Ermittlung der einzelnen Einkunftsarten, z. B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc.

  • Vorschau auf das zu erwartende Ergebnis, sofern das Finanzamt nicht von der Steuererklärung abweicht


Existenzgründer-Beratung


  • Beratung hinsichtlich der geeigneten Rechtsform des zu eröffnenden Unternehmens

  • Fertigen von Businessplänen

  • Fertigen von Kapital- und Finanzierungsplänen

  • Fertigen von Umsatz- und Rentabilitätsvorschauen

  • Prüfung von selbst erarbeiteten Businessplänen


sonstige Leistungen


  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung

  • Einheitliche und gesonderte Erklärung zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Erben- bzw. Grundstücksgemeinschaften

  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungsleistung

  • Prüfung von Steuervorauszahlungen und Steuerbelastungsvorschau anhand der erstellten Finanzbuchhaltungen

  • Prüfung von Verträgen in steuerlicher Hinsicht

  • Begleitung bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen, Lohnsteuerprüfungen und sozialversicherungsrechtlichen Prüfungen

  • Prüfung der vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide

  • Durchführung von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren


HONORARGESTALTUNG

Grundsätzlich gilt:
Die Leistungen eines Steuerberaters werden auf dem Gebiet der Vorbehaltsaufgaben entsprechend der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (erlassen vom Bundesministerium für Finanzen) berechnet.
Buchhaltungen und Steuererklärungen werden basierend auf dem jeweiligen Gegenstandswert abgerechnet. Leistungen, denen kein Gegenstandswert zugrunde liegt, werden nach einem vorher festgelegten Stundensatz berechnet.
Da die endgültige Höhe des Honorars immer von verschiedensten Faktoren abhängt, ist es sinnvoll, Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Wir haben ein offenes Ohr für Sie!